private Abrechnung

Unsere Leistungen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie wir eine direkte Abrechnung durchführen können.

  • Sie sind privat versichert – wir rechnen direkt mit Ihnen ab und Sie reichen unsere Rechnungen wie gewohnt bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
  • Ihr Hausarzt hat Ihnen Behandlungspflege gemäß SGB V verordnet und Ihre Krankenkasse lehnt eine Kostenübernahme ab – nehmen sie ab dem Zeitpunkt der Ablehnung weiterhin Pflegedienstleistungen in Anspruch, werden diese Leistungen privat in Rechnung gestellt.
  • Sie nehmen Pflegeversicherungsleistungen in Anspruch, die Ihr monatliches Sachleistungsbudget übersteigen – gemäß Ihrer Pflegestufe wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet – alle darüber hinaus in Anspruch genommenen Leistungen werden privat in Rechnung gestellt.
  • Sie wünschen zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Pflegekassen oder Krankenkassen enthalten sind oder nicht genehmigt wurden. Diese Leistungen werden mit 9,50 € je angefangene 15 Minuten nach Dauer des Einsatzes abgerechnet.
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