Veröffentlicht von 12. August 2019
- Beratung sowohl des Pflegebedürftigen als auch der Pflegeperson
- Einschätzung der individuellen Pflegesituation (Erfassung und Analyse der Ist-Situation)
- Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung; ggf. die Durchführung einer Kurzintervention
- Aufgreifen der Themenschwerpunkte des bzw. der zu Beratenden (Pflegebedürftige / Pflegepersonen)
- Weitergabe von Informationen und von Hinweisen auf die vorhandenen Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, bei Bedarf eine Weitervermittlung (z. B. Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI
oder Pflegekurs/Schulung nach § 45 SGB XI)
- Beratung bei der Einbindung von Hilfeangeboten
- Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation; (Überprüfung des Pflegegrades, Verbesserung der Pflegetechnik, Vermeidung von Überlastung, Gestaltung des Pflegemixes)
- Vorgehen bei nicht sichergestellter Pflege
- Dokumentation des Beratungseinsatzes / Nachweisformular