Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 Satz 6 SGB XI nach Grad 1 – 5 (inkl. Hausbesuchspauschale)

  1. Beratung sowohl des Pflegebedürftigen als auch der Pflegeperson
  2. Einschätzung der individuellen Pflegesituation (Erfassung und Analyse der Ist-Situation)
  3. Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung; ggf. die Durchführung einer Kurzintervention
  4. Aufgreifen der Themenschwerpunkte des bzw. der zu Beratenden (Pflegebedürftige / Pflegepersonen)
  5. Weitergabe von Informationen und von Hinweisen auf die vorhandenen Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, bei Bedarf eine Weitervermittlung (z. B. Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI
    oder Pflegekurs/Schulung nach § 45 SGB XI)
  6. Beratung bei der Einbindung von Hilfeangeboten
  7. Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation; (Überprüfung des Pflegegrades, Verbesserung der Pflegetechnik, Vermeidung von Überlastung, Gestaltung des Pflegemixes)
  8. Vorgehen bei nicht sichergestellter Pflege
  9. Dokumentation des Beratungseinsatzes / Nachweisformular