Beheizen des Wohnbereichs

  1. Besorgen, Entsorgen von Heizmaterial im Wohnungsumfeld
  2. Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas-, Zentralheizung)
  3. Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen